Monats-Archive: Mai 2016

Wann wir für Sie da sind…

 

 

Für die Einschätzung eines konkreten baulichen Mangel (Neubau oder Altbau) empfiehlt es sich häufig zunächst einmal im Rahmen einer Erstberatung die möglichen Ursachen und Verantwortlichkeiten am Objekt zu ergründen. Die Erstberatung umfaßt bautechnische Fragen bezüglich des baulichen Zustandes von Gebäuden, ausgenommen die hautechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektrotechnik).

Die Abrechnung erfolgt in der Regel pauschal und beinhaltet die An- und Abfahrtskosten einschließlich der Durchführung eines Ortstermines. Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Sie kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich beauftragt werden. Der Abrechnungsbetrag der Erstberatung wird gegebenenfalls angerechnet, falls eventuell eine Auftragserweiterung später erfolgt.

Die Erstberatung gibt Gelegenheit vorab zu prüfen, ob eventuell eine schriftliche Stellungnahme oder ein kostenträchtiges Gutachten im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist.