Monats-Archive: Mai 2016
Wann wir für Sie da sind…
Für die Einschätzung eines konkreten baulichen Mangel (Neubau oder Altbau) empfiehlt es sich häufig zunächst einmal im Rahmen einer Erstberatung die möglichen Ursachen und Verantwortlichkeiten am Objekt zu ergründen. Die Erstberatung umfaßt bautechnische Fragen bezüglich des baulichen Zustandes von Gebäuden, ausgenommen die hautechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektrotechnik).
Die Abrechnung erfolgt in der Regel pauschal und beinhaltet die An-
Die Erstberatung gibt Gelegenheit vorab zu prüfen, ob eventuell eine schriftliche Stellungnahme oder ein kostenträchtiges Gutachten im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist.